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Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Abstimmung Referendum Bebauungsplan Salesianum
Informationen
- Datum
- 27. November 2011
- Lokalität
- Haupturne Burgbachturnhalle (Burgbachsaal), Dorfstrasse 12, 6300 Zug
- Nebenurne Gut Hirt, Gut-Hirt-Schulhaus, Bibliothek, Mattenstrasse 2, 6300 Zug
- Nebenurne Herti, Alterszentrum, Hertizentrum 7, 6300 Zug
- Nebenurne Riedmatt, neues Schulhaus, Riedmatt 3, 6300 Zug
- Nebenurne Zugerberg, Wartsaal ZBB, 6300 Zug
- Nebenurne Oberwil, neues Schulhaus, 6317 Oberwil
- Kontakt
- Arthur Cantieni, Stadtschreiber
- Beschreibung
- Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Der Perimeter des Bebauungsplans Salesianum ist seit 1975 für Wohnen eingezont. Mit der Ortsplanungsrevision 2009 und der Einstufung als «Perle» wurde das Gebiet von der Wohnzone in eine Bauzone mit speziellen Vorschriften umgezont. Diese ist für öffentliche Nutzungen wie Schulen, Kultur usw. und für Wohnen bestimmt. Für Neubauten besteht eine Bebauungsplanpflicht. Das historische Institutsgebäude mit der nördlich angebauten Kapelle und dem südlich angebauten Herrenhaus stehen unter Denkmalschutz. Das Institut Menzingen möchte auf dem unbebauten Gelände eine Überbauung mit gut 60 2 ½- bis 6 ½-Zimmer- Wohnungen realisieren.
Um ein städtebaulich und architektonisch hochwertiges Projekt zu entwickeln, hat das Institut im Jahre 2007 in enger Zusammenarbeit mit Stadt und Kanton einen Bebauungsplanwettbewerb durchgeführt. Eine Fachjury sowie eine Gruppe von Experten (u. a. vom Amt für Raumplanung und dem Denkmalpfleger des Kantons Zug) beurteilten das vorliegende Projekt als das beste. Anschliessend wurde das Projekt in Absprache mit den städtischen und kantonalen Instanzen konkretisiert.
Die Stadtbildkommission hat sich mehrere Male mit dem Projekt befasst. Sie hat dem Projekt zugestimmt und würdigt den städtebaulichen Ansatz. Die Neubauten bilden zusammen mit den historischen Gebäuden den Rahmen für eine zusammenhängende, öffentlich zugängliche Parkanlage. Die historische Gebäudegruppe behält ihren Stellenwert innerhalb der Gesamtbebauung. Grosse Teile des Areals werden nicht bebaut. Es liegt im Interesse der Stadt Zug, durch die Nutzung des Gebietes den längerfristigen Bestand des Salesianums zu sichern. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauprojekt und die Umgebungsgestaltung. Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat dem Bebauungsplan an seiner Sitzung vom 22. März 2011 mit 31 : 5 zugestimmt. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Der Stadtrat von Zug
Kommunale Vorlagen
Abstimmung Referendum Bebauungsplan Salesianum
- Ergebnis
- Angenommen
- Beschreibung
- Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Der Perimeter des Bebauungsplans Salesianum ist seit 1975 für Wohnen eingezont. Mit der Ortsplanungsrevision 2009 und der Einstufung als «Perle» wurde das Gebiet von der Wohnzone in eine Bauzone mit speziellen Vorschriften umgezont. Diese ist für öffentliche Nutzungen wie Schulen, Kultur usw. und für Wohnen bestimmt. Für Neubauten besteht eine Bebauungsplanpflicht. Das historische Institutsgebäude mit der nördlich angebauten Kapelle und dem südlich angebauten Herrenhaus stehen unter Denkmalschutz. Das Institut Menzingen möchte auf dem unbebauten Gelände eine Überbauung mit gut 60 2 ½- bis 6 ½-Zimmer- Wohnungen realisieren.
Um ein städtebaulich und architektonisch hochwertiges Projekt zu entwickeln, hat das Institut im Jahre 2007 in enger Zusammenarbeit mit Stadt und Kanton einen Bebauungsplanwettbewerb durchgeführt. Eine Fachjury sowie eine Gruppe von Experten (u. a. vom Amt für Raumplanung und dem Denkmalpfleger des Kantons Zug) beurteilten das vorliegende Projekt als das beste. Anschliessend wurde das Projekt in Absprache mit den städtischen und kantonalen Instanzen konkretisiert.
Die Stadtbildkommission hat sich mehrere Male mit dem Projekt befasst. Sie hat dem Projekt zugestimmt und würdigt den städtebaulichen Ansatz. Die Neubauten bilden zusammen mit den historischen Gebäuden den Rahmen für eine zusammenhängende, öffentlich zugängliche Parkanlage. Die historische Gebäudegruppe behält ihren Stellenwert innerhalb der Gesamtbebauung. Grosse Teile des Areals werden nicht bebaut. Es liegt im Interesse der Stadt Zug, durch die Nutzung des Gebietes den längerfristigen Bestand des Salesianums zu sichern. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauprojekt und die Umgebungsgestaltung. Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat dem Bebauungsplan an seiner Sitzung vom 22. März 2011 mit 31 : 5 zugestimmt. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Der Stadtrat von Zug - Formulierung
- Abstimmung Referendum Bebauungsplan Salesianum
Vorlagen
Vorlage
4'348
3'626
- Leer
- 73
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 16
- Stimmbeteiligung
- 49.9 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Fakultatives Referendum
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbroschüre BP Salesianum (PDF, 2.46 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre BP Salesianum |