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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
«JA zur Parkraumbewirtschaftung mit Mass (Parkrauminitiative)», Volksinitiative
Informationen
- Datum
- 10. Februar 2019
- Lokalität
- Vorurne
Stadthaus am Kolinplatz
Erdgeschoss Stadthaus am Kolinplatz: freitags, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr
Haupturne
Burgbachsaal, Dorfstrasse 12: Sonntag 09.00 bis 12.00 Uhr - Kontakt
- Martin Würmli, Stadtschreiber
Kommunale Vorlagen
«JA zur Parkraumbewirtschaftung mit Mass (Parkrauminitiative)», Volksinitiative
- Ergebnis
- Abgelehnt
- Beschreibung
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Bis Ende 2017 waren die Parkgebühren in der Stadt Zug weitgehend nicht kostendeckend. Sie wurden über Jahrzehnte weder der Teuerung noch anderen Umständen angepasst. Der effektive Aufwand wurde mit Steuererträgen quersubventioniert. Der Stadtrat hat dies korrigiert und per 1. Januar 2018 neue Parkgebühren eingeführt. Sämtliche Parkplätze sind nun einer einheitlichen und übersichtlichen Zonenstruktur mit Langzeit- und Kurzzeitparkplätzen zugeordnet. Neu kann man auf allen Kurzzeitparkplätzen auch nur für 15 Minuten für 50 Rappen parkieren. Dies ermöglicht einen schnellen Einkauf in den umliegenden Geschäften. Im Übrigen wird das Postulat der FDP-Fraktion des Grossen Gemeinderats (GGR) vom 27. März 2018 umgesetzt und auf eine Gebührenerhebung an Sonn- und Feiertagen verzichtet.
Am 10. April 2018 wurde die Volksinitiative «JA zur Parkraumbewirtschaftung mit Mass (Parkrauminitiative)» mit 837 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie will einerseits eine Kompetenzverschiebung erreichen: Die Höhe der Parkgebühren soll nicht mehr vom Stadtrat festgelegt, sondern dem GGR alle vier Jahre zur Genehmigung unterbreitet werden. Andererseits sollen die Gesamteinnahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung zwischen dem 1,2- bis 1,4-fachen des Gesamtaufwands liegen. Inhaltlich ist das Volksbegehren rechtmässig. Der Titel, der Ingress sowie § 1 bis 3 sind in Form der einfachen Anregung gehalten, während § 4 (Übergangsbestimmungen) die Form des ausgearbeiteten Entwurfs hat. Damit verletzt das Volksbegehren den Grundsatz der Einheit der Form. Dieser Mangel wurde vom GGR mittels Ungültigerklärung von § 4 des Initiativtextes behoben. Die übrigen Bestandteile der Initiative sind gültig.
Der GGR beauftragte die Geschäftsprüfungskommission, die Parkrauminitiative vorzuberaten. Die externe Revisionsstelle der Stadt Zug, Pricewaterhouse Coopers (PwC), prüfte die Vollkostenrechnung der seit diesem Jahr geltenden höheren Parkgebühren. PwC kam zum Schluss, dass die Kostenberechnung der Stadt Zug der gängigen Praxis entspricht und korrekt ausgeführt wurde.
Gestützt auf diese Berechnungen könnte die Annahme der Volksinitiative nach Ansicht des Stadtrates zu einer Erhöhung der Parkgebühren führen.
Dies aufgrund des in der Initiative definierten Faktors von 1,2 bis 1,4 (Gesamteinnahmen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben).Aufgrund dieser Ausgangslage empfiehlt der GGR mit 28 gegen 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Initiative zur Ablehnung. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, die Initiative abzulehnen.
Der Stadtrat von Zug
Vorlagen
Vorlage
2'712
4'631
- Leer
- 70
- Ungültig
- 4
- Stimmberechtigte
- 16'746
- Stimmbeteiligung
- 44,3
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Initiative
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre Parkrauminitiative (PDF, 1.15 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre Parkrauminitiative |