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Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Abstimmung Bebauungsplan Salesianum
Informationen
- Datum
- 28. Februar 2016
- Lokalität
- Vorurne
Stadthaus am Kolinplatz
Erdgeschoss Stadthaus am Kolinplatz: donnerstags, freitags, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr
Haupturne
Burgbachsaal, Dorfstrasse 12: Sonntag 09.00 bis 12.00 Uhr - Kontakt
- Martin Würmli, Stadtschreiber
Kommunale Vorlagen
Bebauungsplan Salesianum, Referendum
- Beschreibung
- Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Das Areal des Bebauungsplans Salesianum ist seit 1975 für Wohnen eingezont. Mit der Ortsplanungsrevision 2009 und der Einstufung als «Perle» wurde das Gebiet von der Wohnzone in eine Bauzone mit speziellen Vorschriften umgezont. Diese ist für öffentliche Nutzungen wie Schulen, Kultur usw. und für Wohnen bestimmt. Das historische Institutsgebäude mit der nördlich angebauten Kapelle und dem südlich angebauten Herrenhaus steht unter Denkmalschutz. Für Neubauten besteht eine Bebauungsplanpflicht. Es ist eine Überbauung mit 56 2 ½- bis 6 ½ - Zimmer-Wohnungen vorgesehen.
Um ein städtebaulich und architektonisch hochwertiges Projekt zu entwickeln, hat das Institut Menzingen im Jahr 2007 – in enger Zusammenarbeit mit Stadt und Kanton Zug – einen Wettbewerb durchgeführt. Auf Grundlage des Wettbewerbs wurde ein Bebauungsplan ausgearbeitet, dem der Grosse Gemeinderat am 22. März 2011 zugestimmt hat. Die Stimmberechtigten der Stadt Zug haben den Bebauungsplan an der Referendumsabstimmung am 27. November 2011 angenommen. Dagegen wurde Beschwerde eingereicht. Diese hat der Regierungsrat grösstenteils abgewiesen und den Bebauungsplan genehmigt. Die Beschwerdeführenden zogen den Fall darauf hin ans Verwaltungsgericht weiter, welches die Beschwerde am 10. Juni 2013 gutgeheissen hat.
Für die Erarbeitung des vorliegenden neuen Bebauungsplans wurden die Projektverantwortlichen des ersten Bebauungsplans (Architekten und Fachplaner) beibehalten. Als Grundlage für den neuen Bebauungsplan wurde gemeinsam mit der Stadt, der Denkmalpflege, dem kantonalen Amt für Raumplanung und der Baurechtsnehmerin Alfred Müller AG ein neues Richtprojekt erarbeitet. Das Projekt entspricht der Regelbauweise der Bauordnung, durch den Bebauungsplan resultiert keine Mehrnutzung.
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat dem Bebauungsplan an sei-ner Sitzung vom 29. September 2015 mit 21:15 zugestimmt. In der Folge wurde das Behördenreferendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. Der Stadtrat empfiehlt Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.
Stadtrat von Zug
Vorlagen
Vorlage
5'700
5'206
- Leer
- 180
- Ungültig
- 6
- Stimmbeteiligung
- 66.47
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Fakultatives Referendum
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Abstimmungsbroschüre Salesianum 20160228 (PDF, 12.73 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschüre Salesianum 20160228 |