Kopfzeile
Kontaktdaten
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 UhrInhalt
Inhalt
Geviert Kolinplatz: Gesamtsanierung
Informationen
- Datum
- 8. März 2015
- Lokalität
- Vorurne
Stadthaus am Kolinplatz
Erdgeschoss Stadthaus am Kolinplatz: donnerstags, freitags, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr
Haupturne
Burgbachsaal, Dorfstrasse 12: Sonntag 09.00 bis 12.00 Uhr - Kontakt
- Martin Würmli, Stadtschreiber
Kommunale Vorlagen
Geviert Kolinplatz, Gesamtsanierung
- Ergebnis
- Angenommen
- Beschreibung
- Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Das Geviert am Kolinplatz in Zug umfasst die Häuser Kolinplatz 15, 17, 19,
21 sowie Kirchenstrasse 3, 5 und 7. Alle Häuser bis auf das Grundstück Kolinplatz 17 befinden sich im Eigentum der Stadt Zug.
Im November 1999 brannte die städtische Liegenschaft «Zum Pfauen» am
Kolinplatz 21 ab. Seither besteht dort eine Baulücke. Das erste Projekt, das
zum Ziel hatte, die Baulücke unter Einbezug des Hinterhofs zu schliessen und
das Raumangebot für die städtische Verwaltung zu erweitern, scheiterte an
einer Beschwerde gegen die Baubewilligung. Aus einem Architekturwettbewerb
ging im Sommer 2011 ein mit dem Altstadtreglement verträgliches Projekt
für einen Ersatzneubau mit einer Neugestaltung des Innenhofes hervor.
Der Ersatzneubau wird im Erdgeschoss mit einer publikumsorientierten Nutzung
einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Obergeschosse
dienen als Wohnhaus für junge Menschen in Ausbildung.
Mit dem Neubau am Kolinplatz 21 erfährt das Geviert eine Aufwertung und
Belebung. Allerdings ist auch eine Sanierung der angrenzenden städtischen
Liegenschaften im Geviert dringend notwendig. Daher wurde parallel zur
Planung des Bauprojekts Kolinplatz 21 im Frühjahr 2012 für die benachbarten
Gebäude Kolinplatz 19 sowie Kirchenstrasse 3 und 5 eine Machbarkeitsstudie
in Auftrag gegeben. Diese hatte u.a. die Aufgabe, die Liegenschaften
auf ihre Abhängigkeiten untereinander und zum Neubau am Kolinplatz
21 hin zu überprüfen. Die daraus resultierende Gesamtsicht zeigte, dass ein
Verkauf einzelner Gebäude aufgrund der gegenseitigen baulichen Abhängigkeiten
nicht sinnvoll ist. Hinsichtlich denkmalpflegerischer, finanzieller,
städtebaulicher und bautechnischer Vorgaben geht es darum, das Geviert
als Ganzes zu sichern und zu erhalten.
Die Kosten für die Gesamtsanierung der Liegenschaften Kolinplatz 19 und
Kirchenstrasse 3 und 5 sowie den Neubau Kolinplatz 21 belaufen sich auf CHF
12'178'300.–. Nach einer Annahme der Vorlage durch die Stimmberechtigten
und der Ausarbeitung des Bauprojekts kann mit den Bauarbeiten im Februar
2016 begonnen werden. Mit der Fertigstellung ist im Frühling 2017 zu
rechnen. Der Grosse Gemeinderat hat dem Gesamtkredit mit 27 zu 6 Stimmen
und 3 Enthaltungen zugestimmt. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, die
Vorlage anzunehmen.
Der Stadtrat von Zug - Formulierung
- Geviert Kolinplatz: Gesamtsanierung der städtischen Liegenschaften und Neubau Kolinplatz 21; Gesamtkredit
Vorlagen
Vorlage
5'821
1'992
- Leer
- 78
- Ungültig
- 2
- Stimmberechtigte
- 16'530
- Stimmbeteiligung
- 47.75 %
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsbroschuere Geviert Kolinplatz (PDF, 2.8 MB) | Download | 0 | Abstimmungsbroschuere Geviert Kolinplatz |