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Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Geviert Kolinplatz: Gesamtsanierung

Informationen

Datum
8. März 2015
Lokalität
Vorurne
Stadthaus am Kolinplatz
Erdgeschoss Stadthaus am Kolinplatz: donnerstags, freitags, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr

Haupturne
Burgbachsaal, Dorfstrasse 12: Sonntag 09.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Martin Würmli, Stadtschreiber

Kommunale Vorlagen

Geviert Kolinplatz, Gesamtsanierung

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Das Geviert am Kolinplatz in Zug umfasst die Häuser Kolinplatz 15, 17, 19,
21 sowie Kirchenstrasse 3, 5 und 7. Alle Häuser bis auf das Grundstück Kolinplatz 17 befinden sich im Eigentum der Stadt Zug.

Im November 1999 brannte die städtische Liegenschaft «Zum Pfauen» am
Kolinplatz 21 ab. Seither besteht dort eine Baulücke. Das erste Projekt, das
zum Ziel hatte, die Baulücke unter Einbezug des Hinterhofs zu schliessen und
das Raumangebot für die städtische Verwaltung zu erweitern, scheiterte an
einer Beschwerde gegen die Baubewilligung. Aus einem Architekturwettbewerb
ging im Sommer 2011 ein mit dem Altstadtreglement verträgliches Projekt
für einen Ersatzneubau mit einer Neugestaltung des Innenhofes hervor.
Der Ersatzneubau wird im Erdgeschoss mit einer publikumsorientierten Nutzung
einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die Obergeschosse
dienen als Wohnhaus für junge Menschen in Ausbildung.

Mit dem Neubau am Kolinplatz 21 erfährt das Geviert eine Aufwertung und
Belebung. Allerdings ist auch eine Sanierung der angrenzenden städtischen
Liegenschaften im Geviert dringend notwendig. Daher wurde parallel zur
Planung des Bauprojekts Kolinplatz 21 im Frühjahr 2012 für die benachbarten
Gebäude Kolinplatz 19 sowie Kirchenstrasse 3 und 5 eine Machbarkeitsstudie
in Auftrag gegeben. Diese hatte u.a. die Aufgabe, die Liegenschaften
auf ihre Abhängigkeiten untereinander und zum Neubau am Kolinplatz
21 hin zu überprüfen. Die daraus resultierende Gesamtsicht zeigte, dass ein
Verkauf einzelner Gebäude aufgrund der gegenseitigen baulichen Abhängigkeiten
nicht sinnvoll ist. Hinsichtlich denkmalpflegerischer, finanzieller,
städtebaulicher und bautechnischer Vorgaben geht es darum, das Geviert
als Ganzes zu sichern und zu erhalten.

Die Kosten für die Gesamtsanierung der Liegenschaften Kolinplatz 19 und
Kirchenstrasse 3 und 5 sowie den Neubau Kolinplatz 21 belaufen sich auf CHF
12'178'300.–. Nach einer Annahme der Vorlage durch die Stimmberechtigten
und der Ausarbeitung des Bauprojekts kann mit den Bauarbeiten im Februar
2016 begonnen werden. Mit der Fertigstellung ist im Frühling 2017 zu
rechnen. Der Grosse Gemeinderat hat dem Gesamtkredit mit 27 zu 6 Stimmen
und 3 Enthaltungen zugestimmt. Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, die
Vorlage anzunehmen.

Der Stadtrat von Zug
Formulierung
Geviert Kolinplatz: Gesamtsanierung der städtischen Liegenschaften und Neubau Kolinplatz 21; Gesamtkredit

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 74,50 %
5'821
Nein-Stimmen 25,50 %
1'992
Leer
78
Ungültig
2
Stimmberechtigte
16'530
Stimmbeteiligung
47.75 %
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungsbroschuere Geviert Kolinplatz (PDF, 2.8 MB) Download 0 Abstimmungsbroschuere Geviert Kolinplatz