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Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
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Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

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Bebauungsplan Geviert GIBZ - Festsetzung

Informationen

Datum
9. Februar 2025
Lokalität

Stadthaus
Stadthaus, Gubelstrasse 22: Donnerstag, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 17.00 Uhr

Ab Januar 2025 befindet sich die Urne nur noch im Stadthaus beim Empfang.

Vorurne: Donnerstag und Freitag (vor dem Abstimmungs- oder Wahlsonntag), 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr

Haupturne: am Abstimungs- oder Wahlsonntag, 9 bis 11.30 Uhr

Kontakt
Martin Würmli

Kommunale Vorlagen

Bebauungsplan Geviert GIBZ - Festsetzung

Beschreibung

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger 

Das Geviert GIBZ (Gewerblich-Industrielles Bildungszentrum Zug) leistet einen wichtigen Beitrag gegen die Wohnungsknappheit und die hohen Mietpreise in Zug. Von insgesamt 183 Wohnungen im Hochhaus «Pi» werden rund 130 preisgünstig sein. Im Vergleich zu heute kann die Anzahl preisgünstiger Wohnungen auf dem Baubereich «Projekt Pi» fast verdreifacht werden.

Am 18. Juni 2023 wurde die Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» mit einem Ja-Anteil von 50.19 % angenommen. Gemäss Initiative müssen mindestens 40 % der neu erstellten Wohnflächen in Verdichtungsgebieten preisgünstig sein, soweit das kantonale Planungs- und Baugesetz dies zulässt. Nach einer umfassenden Auslegung der Initiative entsteht im Bebauungsplan Geviert GIBZ neu eine Fläche von 12'700 m2 für preisgünstige Wohnungen. Eine Zuger Wohnbaugenossenschaft hat mit der Eigentümerin des Baubereichs «Projekt Pi» bereits eine Absichtserklärung unterzeichnet, um einen Grossteil der preisgünstigen Wohnungen in ihr Angebot aufnehmen zu können.

Der Bebauungsplan Geviert GIBZ schafft die planerische Grundlage, um das im kantonalen Verdichtungsgebiet liegende Geviert weiter zu entwickeln. Mit dem «Projekt Pi», seiner neuartigen Holzkonstruktion und dem hohen Anteil an preisgünstigen Wohnungen kann ein Wohn-hochhaus mit schweizweiter Ausstrahlung realisiert werden. Daneben wird für das GIBZ die Grundlage für einen Ausbau geschaffen und bei der «Roten Post» eine innere Verdichtung ermöglicht.

Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug hat den Bebauungsplan an seiner Sitzung vom 17. September 2024 einstimmig beschlossen. In der Folge wurde gegen den Beschluss das Referendum ergriffen, weshalb nun eine Urnenabstimmung durchgeführt wird. 

Zusammen mit dem Grossen Gemeinderat empfehlen wir Ihnen einstimmig, der Festsetzung des Bebauungsplans Geviert GIBZ zuzustimmen.

Der Stadtrat von Zug

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Erläuternde Unterlagen zum Bebauungsplan Geviert GIBZ

Der Bebauungsplan besteht aus den Bestimmungen und dem Situationsplan. Beides ist Teil der Abstimmungsbroschüre. Alle erläuternden Unterlagen können hier heruntergeladen werden: LINK

Ebene
Gemeinde
Art
Fakultatives Referendum
Name
20241126_Abstimmungsbroschüre_BPL Geviert GIBZ_Web (PDF, 10.07 MB) Download 0 20241126_Abstimmungsbroschüre_BPL Geviert GIBZ_Web

Zugehörige Objekte

Name
20241126_Abstimmungsbroschüre_BPL Geviert GIBZ_Web (PDF, 10.07 MB) Download 0 20241126_Abstimmungsbroschüre_BPL Geviert GIBZ_Web